Mittwoch, 27. Oktober 2010

Im Zug

„Setzen Sie sich doch woandershin, wenn Sie mein Telephonieren stört.“
Schon in der bloßen Tatsache seines Geäußertwerdens Entrüstung hervorrufend, ist dieser Satz erst recht dann eine Unverschämtheit, wenn man vermuten muß, daß der, der ihn äußert, in totaler Verkennung sowohl der Regeln gepflegten Miteinanders als auch der Bedürfnisse und Empfindlichkeiten der Mitmenschen ihn tatsächlich auch so meint – und sich darüber im Recht wähnt, einem absonderlichen Recht, stören zu dürfen, wen und wann immer man will.
„Setzen Sie sich doch woanders hin.“ Das dreht alles auf den Kopf, was man über das subtile Arrangement, das Menschen miteinander treffen, um die aufgezwungene Nähe zueinander im öffentlichen Raum einigermaßen erträglich zu halten, aufzuzählen nur imstande wäre: Nämlich jenes Arrangement, das man Rücksichtnahme nennt, und zu dessen Grundsätzen eben auch zählt, was man als das Verursacherprinzip bezeichnen könnte: Nicht, wer sich gestört fühlt, trägt die Verantwortung für die Spannung einer Situation, sondern derjenige, der bereit ist, andere zu stören, und sei es auch nur unwissentlich.
„Setzen Sie sich doch woanders hin“ bedeutet: Es ist mir egal, daß Sie sich gestört fühlen. Sehen Sie zu, wie Sie damit fertig werden, daß ich Sie störe. Wenn es Sie stört, dann deshalb, weil Sie sich gestört fühlen. Folglich ist das Ihr Problem, nicht meines.
Möglicherweise fällt dann auch noch der im Zuge der Nichtraucherdebatte bekannt gewordene zynische Satz: „Es stört mich ja auch nicht, wenn Sie schweigen“. Und das ist dann die endgültige Absage an jede Form zivilisierten Umgangs. Es ist zynisch, falsch und unverschämt und mißachtet wissentlich und in vollem Bewußtsein der eigenen Frechheit, daß eine Ursache und das Fehlen einer Ursache keinesfalls äquivalent sind. Man kann sich nicht von einem Nichtsein gestört fühlen. Es sind viel mehr Dinge nicht, als daß Dinge sind. Darunter müßte es, der frechen Logik der unbeirrten Störer zufolge, ja unzählige Dinge geben, die durch ihre Abwesenheit stören. Welche mögen dies sein? Wer so auftritt, so in völliger Überzeugung der eigenen Unangreifbarkeit, hat jede Einsicht in Argument und Arrangement abgelegt. Schlimm genug, wenn einer in solcher Situation sich noch auf irgend ein Recht glaubt berufen zu können (als ginge es hier um Recht! Oder als bedürfe auch noch der letzte zwischenmenschliche Umgang einer behördlichen oder richterlichen Regelung) und sogleich lautstark anfängt zu krähen, er dürfe aber hier stören. Wer solcherart kräht, der verkennt, daß nicht alles, was man darf, auch jederzeit eine gute Idee ist. Auch der, der gestört wird, kann sich ja auf kein Recht berufen. Wenn er überhaupt wagt, den Mund aufzumachen, dann nur in Form eines Appells: Nämlich an die rücksichtnehmende Einsicht seiner Zeitgenossen, die ihrerseits vielleicht auch einmal auf ein solches Gewähren und Nachgeben angewiesen sein werden.
Nun läßt sich natürlich die Situation auch von der Warte des Telephonierers deuten und sein Beharren als Appell auffassen, nämlich an die wohlmeindende Rücksicht der anderen Fahrgäste, die ihrerseits vielleicht auch einmal in die Lage geraten werden, ein Gespräch führen (und damit andere stören) zu müssen oder zu wollen. Es ist wie beim Autofahren: Lärm, Gestank, Behinderung, Gefahr, Zupflasterung und Zerschneidung der Landschaft – alles das wird stillschweigend toleriert, weil (aber nur solange!) eine große Mehrheit der Menschen selbst Auto fahren will, und damit die Nachteile, weil sie sie selbst mit verursacht, in Kauf zu nehmen bereit ist. Schwierig wird es nur für diejenigen, die den Vorteil (Autofahren, Telephonieren) nicht nutzen – denn ihnen wird trotzdem ihr voller Anteil an den Nachteilen (Lärm, Gestank, die Unruhe fremder Gespräche) zugemutet.
Dies war nun schon das zweite Mal innerhalb von vierzehn Tagen, daß mir dieses Erwiderungsmuster („Gehen Sie doch woanders hin!“) begegnet. Wer dann woanders hingegangen ist, war weder die Telephoniererin noch die Beschwerdeführerin, sondern ich. Auseinandersetzungen dieser Art ertrage ich nicht einmal als Zeuge.

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